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SG Berlin, 17.10.2006 - S 81 KR 718/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Krankenversicherung - Einkommen von Ehegatten nach Trennung unerheblich
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Krankenversicherung - Einkommen von Ehegatten nach Trennung unerheblich
- anwaltverein.de (Kurzinformation)
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung Einkommen von Ehegatten nach Trennung unerheblich
- juraforum.de (Kurzinformation)
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung Einkommen von Ehegatten nach Trennung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 24.06.1985 - GS 1/84
Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer …
Auszug aus SG Berlin, 17.10.2006 - S 81 KR 718/05
So heißt es in dessen Beschluss vom 24. Juni 1985 (GS 1/84, BSGE 58, S. 183 [201 f.].) wörtlich:.Bei verheirateten, freiwillig Versicherten, die von ihrem Ehegatten getrennt leben, kann mithin nach der zu § 180 RVO ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Beitragsberechnung nur der dem freiwilligen Mitglied nach § 1361 BGB zustehende, konkrete und individuelle Unterhaltsanspruch, der in der Realisierung durch eine regelmäßige Geldrente als ein eigene Einnahme zum Lebensunterhalt qualifiziert werden kann (vgl. BSGE 58, 183 [196].), neben gegebenenfalls sonstigen eigenen Einnahmen zugrunde gelegt werden.
- BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 31/00 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - …
Auszug aus SG Berlin, 17.10.2006 - S 81 KR 718/05
Demgemäß hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Heranziehung von Ehegatteneinkommen bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder als Ausnahme vom Grundsatz, dass nur eigene Einnahmen beitragspflichtig seien, einer klaren satzungsrechtlichen Grundlage bedürfe (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 240 Nr. 38;… BSG, SozR 3-2500 § 240 Nr. 42.). - BSG, 10.05.1990 - 12 RK 62/87
Bemessung der Beiträge eines freiwilligen Krankenkassenmitglieds
Auszug aus SG Berlin, 17.10.2006 - S 81 KR 718/05
In seiner Entscheidung vom 10. Mai 1990 (12 RK 62/87, SozR 3-2500 § 240 Nr. 1) hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts überdies wörtlich ausgeführt:. - BSG, 22.06.1983 - 12 RK 31/79
Auszug aus SG Berlin, 17.10.2006 - S 81 KR 718/05
Sie gründen indes unzweifelhaft auf dem Vorlagebeschluss desselben Senats an den Großen Senat vom 22. Juni 1983 (12 RK 31/79, USK 83130), in dem es unter anderem wörtlich heißt:.